Gruppe 1 - 4 Aufzüge, Hebeanlagen, Fahrtreppen, etc. (Bundesländer Stmk., Ktn., Bgld., NÖ, OÖ, Wien, Sbg.)
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Inspektionsstelle gemäß HBV 2009 (Aufzugsprüfer) für überwachungsbedürftige Hebeanlagen der Hebeanlagengruppen
1, 2, 3 und 4
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Vorprüfung, Abnahmeprüfung, regelmäßige Überprüfung, außerordentliche Überprüfung,
Betriebskontrolle von Hebeanlagen aller Gruppen inkl. Dokumentation
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Hebeanlagengruppe 1: Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge), Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge
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Hebeanlagengruppe 2: Fahrtreppen, Fahrsteige
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Hebeanlagengruppe 3: Hubtische, Treppenschrägaufzüge, Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich
vollständig festgelegten Bahn bewegen
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Hebeanlagengruppe 4: Feuerwehraufzüge, Hebeanlagen, die im Brandfall benützt werden dürfen, Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)